Wo bleibt die Vorbildfunktion beim Bußgeld?!

Genauer muss die Frage lauten: Was ist aus dem vorbildlichen Verhalten der Erwachsenen geworden, wenn sie ständig Bußgeld zahlen müssen für das eigene falsche Verhalten, während man den Kindern ständig einzutrichtern versucht, dass sie dieses und jenes nicht tun dürfen. Gesetze sind dazu da, sie einzuhalten. Daher gibt es beim Erhalt eines Bescheides über ein berechtigtes Bußgeldkatalog nur eine richtige Handlungsweise.

Geld überweisen und in Zukunft richtig machen! Aber, und auch das muss gesagt werden dürfen, auch in den deutschen Behörden sitzen nur Menschen, die Fehler machen können. Wer sich sicher ist, das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen, weil im Vorfeld nichts passiert ist, das ein Bußgeld rechtfertigen würde, sollte vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Geschieht dies nicht, wird der Fehler vielleicht noch öfter passieren und auch anderen Verbrauchern Kosten verursachen, die unnötig sind. Denn auch Starenkästen können mal defekt sein und Fotos von unbescholtenen Bürgern schießen.

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